AGB's
Allgemeine Bestimmungen der StarSound.ch Licht Ton Video GmbH
1. Preise:
Alle angegebenen Preise für Ware und Dienstleistungen verstehen sich mangels ander weitiger Vereinbarung – netto in Schweizerfranken; bei Ware ab Lager verstehen sich die Preise zudem ohne Verpackung und ohne irgendwelche Abzüge.
Sämtliche Nebenkosten wie z.B. Fracht, Verpackung, Versicherung, Ausfuhr-Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen sowie Beurkunden gehen zu Lasten des Bestellers.
2. Lieferung:
Die Ware wird je nach Vereinbarung an den Besteller ausgeliefert oder von diesem abgeholt. Bei Abholung geht die Gefahr mit der Übernahme der Ware durch den Abholenden auf den Besteller über.
Bei Auslieferung reisen die Waren auf Gefahr des Bestellers. Auf Wunsch werden die Lieferungen (auf Kosten des Bestellers) versichert. Transportschäden müssen sofort der Post, Bahn oder Spedition gemeldet werden.
3. Prüfung und Abnahme der Lieferungen und Leistungen:
Der Besteller hat die Ware, Lieferungen und Leistungen, der Firma StarSound.ch Licht Ton Video GmbH sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel spätestens innerhalb von 5 Tagen schriftlich anzuzeigen. Nach dieser Frist erfolgte Reklamationen gelten als verspätet bzw. gelten die Warenlieferungen und Leistungen als vom Besteller genehmigt. Geringfügige Abweichung der bestellten Artikel in Form, Farbe, Grösse oder Ausführung behält sich die StarSound.ch ausdrücklich vor, soweit es sich dabei nicht um im jeweiligen Einzelvertrag ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften handelt.
4. Zahlungsbedingungen:
Die Zahlungen sind vom Besteller entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen am Domizil der Firma StarSound.ch Licht Ton Video GmbH ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen spätestens bis zum vereinbarten Fälligkeitstermin zu leisten. Wird der vereinbarte Fälligkeitstermin nicht eingehalten, gerät der Besteller ohne Mahnung in Verzug und hat ab Fälligkeitsdatum einen Verzugszins von 5% zu bezahlen. Im Weiteren verschuldet sich der Besteller pro Mahnschreiben der StarSound.ch Licht Ton Video GmbH zu Fr. 20 .– Ist eine vereinbarte Anzahlung vom Besteller nicht termingerecht geleistet worden, berechtigt sich die StarSound.ch Licht Ton Video GmbH nach vorgängig erfolgter Mahnung vom Vertrag zurückzutreten oder an der Erfüllung des Vertrages festhalten. In beiden Fällen darf die StarSound.ch Licht Ton Video GmbH Schadenersatz vom Besteller verlangen.
II. Zusätzliche Bestimmungen bei Kaufverträgen
1. Eigentumsvorbehalt:
Bis zur Bezahlung des gesamten Kaufpreises bleibt das Kaufobjekt Eigentum der StarSound.ch Licht Ton Video GmbH. Der Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums der StarSound.ch Licht Ton Video GmbH erforderlich sind, mitzuwirken; Insbesondere ermächtigt er die StarSound.ch Licht Ton Video GmbH mit Abschluss des Vertrages, auf Kosten des Bestellers die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss den betreffen- den Landesgesetzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.
2. Haftungsausschluss:
Die meisten, der von der StarSound.ch Licht Ton Video GmbH verkauften technischen Geräte sind ausländische Fabrikate und nach den Normen VDE, CE, usw. hergestellt. Sie sind nicht SEV- geprüft und deshalb nur für den gewerblichen Gebrauch (Installation durch ausgebildetes Fachpersonal) bestimmt.
Die Geräte dürfen nur über einen Fehler-Stromschutzschalter betrieben werden. Für Schäden, die durch unsachgemässe Installation und unsachgemässen Gebrauch der Geräte entstehen, lehnt die StarSound.ch Licht Ton Video GmbH jede Haftung ab.
3. Gewährleistung (Garantie):
Die Firma StarSound.ch Licht Ton Video GmbH steht ein für Materialfehler. Die Garantiefrist beträgt 6 Monate ab Auslieferung bzw. Abholung. Keine Garantie gibt die StarSound.ch Licht Ton Video GmbH für nach Ablauf der Warenprüfungsfrist nicht gemeldete, offensichtliche Materialfehler.
Keine Garantie wird gegeben für Überbelastung, Fehlbedienung, Abnutzungserscheinungen oder Folgeschäden. Auf Lampen und Glasteile sowie Occasionen und Vorführgeräte gewährt die StarSound.ch Licht Ton Video GmbH keine Garantie.
III. Zusätzliche Bestimmungen bei Vermietungen
1. Eigentumsrecht/Meldepflichten:
Der Mietgegenstand bleibt im Eigentum der StarSound.ch Licht Ton Video GmbH. Bei allfälligen Pfändungen oder Retentionen ist der Mieter unter Schadenersatzfolge verpflichtet, dem zuständigen Betreibungsamt vom Mietvertrag Kenntnis zu geben und die StarSound.ch sofort zu benachrichtigen.
2. Sorgfaltspflichten:
Der Mietgegenstand ist sorgfältig und sachgemäss zu behandeln. Der Mieter haftet vollumfänglich für jegliche Schäden an den Mietobjekten, die durch Transport, Witterung, Nichteinhalten der Netznormen, unsachgemässe Bedienung, Diebstahl, Drittpersonen, Verschmutzung, etc. entstehen könnten.
Insbesondere ist ein Abändern der Gerätestecker von 3-Pol auf 2-Pol nicht erlaubt, da sonst der Personenschutz nicht mehr gewährleistet ist. Bei Verletzung gegen das Abänderungsgebot verlangt die StarSound.ch Licht Ton Video GmbH für die Wiederinstandstellung die ihr nach Aufwand entstehenden Kosten (bei Abändern von Gerätesteckern Fr. 20.- je Stecker).
Die Mietobjekte müssen gereinigt zurück gebracht werden, ansonsten werden die Reinigungskosten nach Aufwand verrechnet.
Eventuell notwendige Reparaturen dürfen nur durch die StarSound.ch Licht Ton Video GmbH durchgeführt werden.
3. Transport des Mietobjektes:
Der Transport des Mietobjektes ist mangels anderer Vereinbarung Sache des Mieters. Zum Transport gehört das Ein- und Ausladen beim Lager der StarSound.ch Licht Ton Video GmbH und das Ein- und Ausladen am Bestimmungsort. Beim Transport ist der Mieter insbesondere verpflichtet, die Mietobjekte in einem geschlossenen Fahrzeug zu transportieren.
4. Firmenlogo:
Das StarSound.ch Licht Ton Video GmbH Firmenlogo darf vom Mieter weder unsichtbar gemacht noch entfernt werden.
Sofern ein Werbeplakat der StarSound.ch Licht Ton Video GmbH im Mietvertrag aufgeführt ist, so muss dies an der jeweiligen Veranstaltung gut sichtbar angebracht werden.
Die StarSound.ch Licht Ton Video GmbH bleibt in ihrer Branche die Einzige Firma welche an der jeweiligen Veranstaltung werben darf.
5. Infrastruktur/Installationen:
Für die Infrastruktur (Stromanschluss, Witterungsschutz, Bühne, Regieplatz, etc.) am Bestimmungsort sorgt der Mieter. Vereinbarte Netzanschluss-Normen sind einzuhalten. Die Installation der Geräte durch den Elektriker ist Sache des Mieters. Sie kann vom Mieter bei der StarSound.ch Licht Ton Video GmbH gegen separate Rechnungsstellung bestellt werden.
6. Informationspflicht/ lnstruktionsrecht:
Der Mieter hat die Pflicht, sich über den sach- bzw. fachgerechten Gebrauch der Mietobjekte zu informieren, soweit er nicht über eine entsprechende Ausbildung verfügt. Die StarSound.ch Licht Ton Video GmbH weist insbesondere auf die Gefahren bei Umgang mit Traversensystemen hin, welche immer ein bestimmtes Mass an fachlichem Grundwissen des Anwenders voraussetzt.
Beim Umgang mit Traversensystemen ist insbesondere auf Folgendes stets zu achten:
nicht in Traversen bohren oder schrauben – geknickte Elemente nicht mehr einsetzen.
niemals Traversenelemente verschiedener Hersteller kombinieren
bei flächigen Bespannungen im Freien grosszügig und überdimensioniert sichern
keine selbstkonstruierte Dächer aufsetzen (Regen und Windlasten betragen oft ein vielfaches der geschätzten Werte)
stehende Konstruktionen und Groundsupports gegebenenfalls aussteifen, mit Ablegern ausstützen
bei ,,2 Gurte unten immer eine gleichmässige Gewichtsverteilung herstellen – immer alle Bolzen setzen und jeweils mit R-Clips sichern
Der Mieter hat das Recht, sich über den Gebrauch der Mietobjekte von der StarSound.ch Licht Ton Video GmbH instruieren zu lassen. Macht er dieses Recht bei Vertragsabschluss nicht geltend, bestätigt er damit gleichzeitig, über die zum Gebrauch notwendigen Kenntnisse zu verfügen.
7. Haftungsausschluss:
Die von der StarSound.ch Licht Ton Video GmbH vermieteten Geräte sind nur für professionelle Anwender bestimmt. Sie dürfen nur nach einem Fehlerstromschalter angeschlossen und von fachkundigem Personal installiert und bedient werden. Für Personen- und Sachschäden übernimmt die StarSound.ch Licht Ton Video GmbH keine Haftung. Insbesondere lehnt die StarSound.ch Licht Ton Video GmbH bei Sachschäden an den Mietgeräten und eventuellen Folgeschäden an Dritt-Eigentum jede Haftung ab.
8. Rückgabetermin:
Die Mietgegenstände sind der StarSound.ch Licht Ton Video GmbH unaufgefordert am vereinbarten Rückgabetermin innerhalb der angegebenen Geschäftsöffnungszeiten zurück zu geben.
9. Konventionalstrafe:
Wird der Rückgabetermin verpasst, so ist pro angebrochenem Tag Verspätung vom Mieter eine Konventionalstrafe in der Höhe des Miettagessatzes gemäss Mietvertrag zu bezahlen.
10. Bezahlung des Wiederbeschaffungswertes bei Verlust:
Ist die Rückgabe des Mietobjektes zufolge Verlustes (Diebstahl, Totalschaden, etc.) nicht mehr möglich, ist vom Mieter der Wiederbeschaffungswert geschuldet. Wird die Unmöglichkeit der Rückgabe bis spätestens am Rückgabetermin der StarSound.ch Licht Ton Video GmbH gemeldet, entfällt die Pflicht zur zusätzlichen Bezahlung der obigen Konventionalstrafe (Ziff. 9). Ansonsten ist bis zum Melden der Unmöglichkeit der Rückgabe die Konventionalstrafe kumulativ zum Ersatzanschaffungswert geschuldet.
11. Rücktritt vom Vertrag:
Holt der Mieter das Mietobjekt zum vereinbarten Termin nicht ab oder verweigert er dessen Entgegennahme oder tritt der Mieter vom Vertrag zurück, bleibt der vereinbarte Mietzins gleichwohl geschuldet. Die StarSound.ch Licht Ton Video GmbH gewährt dem Mieter jedoch bei rechtzeitiger, ausdrücklicher, schriftlicher Rücktrittsmitteilung folgende Vergünstigungen:
voller Erlass des Mietzinses bei ausdrücklicher, schriftlicher Rücktritterklärung bis 60 Tage vor vertraglichem Abholtermin
Erlass von 75 % des Mietzinses bei ausdrücklicher, schriftlicher Rücktrittserklärung bis 30 Tage vor vertraglichem Abholtermin
Erlass von 50 % des Mietzinses bei ausdrücklicher, schriftlicher Rücktrittserklärung bis 10 Tage vor vertraglichem Abholtermin
Erlass von 25 % des Mietzinses bei Absage bis 3 Tage vor vertraglichem Abholtermin Falls es dem Vermieter möglich ist, die Mietobjekte an den vereinbarten Mietterminen anderweitig einzusetzen, wird ein entsprechender Mietertrag angerechnet.
IV. Zusätzliche Bestimmungen für anderweitige Dienstleistungen
1. Unter anderweitigen Dienstleistungen ist insbesondere die Arbeitsleistung von Arbeitskräften/Technikern der
StarSound.ch Licht Ton Video GmbH zu verstehen.
2. Wird der Auftrag zu einer vereinbarten Dienstleistung vom Besteller teilweise oder vollständig widerrufen oder vom Besteller der für die Dienstleistung vereinbarte Termin verschoben, so verrechnet die Firma StarSound.ch Licht Ton Video GmbH als pauschale Annullationskosten für die ihr entstandenen Aufwendungen einen Prozentsatz der bestätigten Auftragssumme. Die Prozentsätze für die pauschalen Annullationskosten lauten wie folgt:
Bei Mitteilung bis 60 Tage vor vereinbartem Beginn der Dienstleistung: Keine pauschalen Annullationskosten
Bei Mitteilung bis 30 Tage vor vereinbartem Beginn der Dienstleistung: 25 % der Auftragssumme
Bei Mitteilung bis 10 Tage vor vereinbartem Beginn der Dienstleistung: 50 % der Auftragssumme
Bei Mitteilung bis 3 Tage vor Beginn der vereinbarten Dienstleistung: 75 % der Auftragssumme
Danach: 100 % der bestätigten Auftragssumme
Sofern es der StarSound.ch Licht Ton Video GmbH möglich ist, die reservierten Arbeitskräfte/Techniker an den annullierten Terminen anderweitig einzusetzen, wird der entsprechende Ertrag dem Vertragspartner an die Annullationskosten angerechnet.
Soweit die StarSound.ch Licht Ton Video GmbH bereits Vorbereitungen oder anderweitige Arbeiten geleistet hat, welche die vorerwähnten Annullationskosten übersteigen, ist die StarSound.ch Licht Ton Video GmbH berechtigt, den tatsächlich entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.
3. Abgelehnte Angebote für mittlere und grosse Veranstalltungen werden mit einem Projektierungsaufwand in der Höhe des tatsächlichen Aufwandes in Rechung gestellt. Die Höhe des Projekttierungsaufwandes ist auf dem Angebot ersichtlich.
V. Einverständniserklärung zu Foto- und/oder Filmaufnahmen
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltungen Bilder und/oder Videos von/für die Firma StarSound.ch Licht Ton Video GmbH als wichtig empfundenen Sujets gemacht werden und zur Veröffentlichung:
· auf der Homepage der StarSound.ch Licht Ton Video GmbH (www.starsound.ch)
· Printmedien wie Flyer’s oder Broschüren
· auf der Instagram und Facebook Seite der StarSound.ch Licht Ton Video GmbH
verwendet und zu diesem Zwecke auch abgespeichert werden dürfen. Die Fotos und/oder Videos dienen ausschließlich als Referenzbilder.
Personen werden wenn möglich nicht fotografiert und sofern nötig/möglich, unkenntlich gemacht, ausser es handelt sich um Personen des öffentlichen Interessens.
Sie sind sich darüber bewusst, dass Fotos und/oder Videos im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden können. Es kann trotz aller technischer Vorkehrungen nicht ausgeschlossen werden, dass solche Personen die Fotos und/oder Videos weiterverwenden oder an andere Personen weitergeben.
VI. Schlussbestimmungen
1. Gerichtsstand:
Gerichtsstand bei sämtlichen Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Siebnen / Schweiz.
2. Anwendbares Recht:
Zur Anwendung gelangt ausschliesslich schweizerisches, materielles Recht. Verweisungen auf ausländische Rechtsnormen sind unbeachtlich.
VI. Allgemeine Bestimmungen der StarSound.ch Licht Ton Video GmbH
Multiplikationsfaktoren für Langzeitmieten
1 Einsatztag 1.0 x Tagesmiete 3 Woche 7.0 x Tagesmiete
2 Einsatztage 1.5 x Tagesmiete 4 Woche 8.0 x Tagesmiete
3 Einsatztage 2.0 x Tagesmiete 5 Woche 9.0 x Tagesmiete
4 Einsatztage 2.5 x Tagesmiete 6 Woche 10.0 x Tagesmiete
5 Einsatztage 3.0 x Tagesmiete 7 Woche 11.0 x Tagesmiete
1 Woche 4.0 x Tagesmiete 8 Woche 12.0 x Tagesmiete
2 Woche 6.0 x Tagesmiete 9 Woche 13.0 x Tagesmiete
längere Mietzeiten auf Anfrage
Mehrere Einsatztage sind fortlaufende Veranstaltungstage, an denen die gemietete Ware in Betrieb ist.
Sind zwischen mehreren Einsatztagen Tage, an welchen die Ware nicht benötigt wird, so wird in einzelnen Tagen abgerechnet.
Sämtliche Preise verstehen sich in sFr. inklusive Mehrwertsteuer.
Bei sämtlichen Mieten handelt es sich um Mietpreise für Eintages- Anlässe.
Bei den Preisen handelt es sich um Abholpreise ab Lager.
Bitte reservieren Sie Ihre Geräte frühzeitig, denn nur so können wir IHREN Wunsch auch erfüllen.
Der gesamte Mietpreis sowie ein angemessenes Depot ( mindestens sFr. 100.00 ) sind zahlbar bei Beginn der Miete.
Bei Vertragsabschluss ist ein amtlicher Ausweis vorzulegen.
Es gelten die allgemeinen Mietbedingungen der StarSound.ch Licht Ton Video GmbH.
Diese Preisliste ersetzt alle vorgängigen Preislisten.
Transport / Support / Service
Stundenansätze:
Produktionsleiter 130.00.-/h
Techniker 90.00.-/h
Fachkraft 70.00.-/h
Hilfskraft 60.00.-/h
Techniker für Reparaturen 90.00.-/h
Tagespauschale: Produktionsleiter 850.00.- (Max. 10 Std.)
Techniker 600.00.- (Max. 10 Std.)
Hilfskraft für Auf- / Abbau 420.00.- (Max. 10 Std.)
Personenwagen inkl. 60 km 70.00.-
Mehrkilometer 1.20.-
Lieferwagen 3.5t inkl. 60 km 120.00.-
Mehrkilometer 1.30.-
Für Zufahrtsbewilligungen ist der Kunde zuständig. Sämtliche Mehraufwände werden in Rechnung gestellt.
Service und Supporteinsätze werden mit den gängigen Stundenansätzen eines Technikers der Firma StarSound.ch Licht Ton Video GmbH und einem Personenwagen berechnet.